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netinsiders goes up in the sky
Heute soll es in diesem Artikel nicht, wie man vermuten könnte, um effektive Cloud-Lösungen oder ähnliches gehen, sondern um UAS (Unmanned Aircraft Systems oder eingedeutscht Unbemannte Luftfahrtsysteme).
Urheber:Constanze NetzelSeit 1. Januar 2021 ist die neue EU-Drohnenverordung in Kraft getreten, die besagt, dass für Drohnen mit einem Gesamtgewicht von über 500 g aber unter 2kg (und ab dem 1. Januar 2023 für Drohnen mit einem Gesamtgewicht über 250 g aber unter 2kg) ein EU-Kompetenznachweis für den Piloten erforderlich ist.
Der Kompetenznachweis, auch kleiner Drohnenführerschein (EU) A1 / A3 genannt, ermöglicht es, Drohnen der genannten Gewichtsklasse innerhalb der EU durch die Luft sausen zu lassen und ganz nebenbei beeindruckende Bilder festzuhalten.
Wer kennt sie nicht, die unglaublich schönen Bilder aus der Vogelperspektive.
Immer wieder aufs Neue beeindrucken uns diese atemberaubenden Perspektiven und sind uns aus Werbeaufnahmen, Urlaubsfilmen oder Firmenpräsentationen gerade aus dem Marketingbereich so vertraut geworden.
Wir von netinsiders sind allein schon durch die Branchenvielfältigkeit unser langjährigen sowie auch neuen Kunden stets daran interessiert, mit modernster Technik zu arbeiten und diese in unsere Projekte zu integrieren.
Bei unseren Filmprojekten wird mit dem Programm Final Cut gearbeitet. Das Programm ermöglicht es uns den Schnitt des Filmmaterials und die Vertonung der Videos aufeinander abgestimmt zu gestalten. Natürlich bietet es sich da an, das Filmmaterial mit den beeindruckenden Drohnenaufnahmen aus der Luft zu ergänzen. Möchtest auch Du unseren Service nutzen - findest Du hier weitere Informationen.
Grund genug für netinsiders sich dem Thema Drohnenführerschein zu befassen.
In den letzten Wochen haben sich alle Mitglieder unseres Teams entschieden, die Lizenz für den kleinen Drohnenführerschein zu erwerben.
Der Zeitpunkt hätte dabei nicht besser gewählt werden können, denn vorübergehend kann die Prüfung zum Erwerb des kleinen Drohneführerscheins noch kostenlos beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt werden; was uns selbstverständlich an dieser Stelle sehr gefreut hat. :-) Dies soll sich jedoch in den nächsten Monaten ändern.
Ausgestattet mit der passenden Übungslektüre wurde also im Team fleißig gelesen und geübt.
Die Übungen im Multiple-Choise-Verfahren fanden in Form eines Online-Lehrgangs unter lba-openuav.de statt.
Das vorbereitende Trainingsmodul beinhaltet Testfragen, von denen mindestens 75% richtig beantwortet werden müssen, um das Trainingsmodul erfolgreich zu durchlaufen. Der Test kann jedoch beliebig oft wiederholt werden, so dass man gut gerüstet in die eigentliche Prüfung des Luftfahrt-Bundesamtes gehen kann.
Das Trainingsmodul ist übrigens auch Voraussetzung für die Freischaltung der anschließenden Online-Prüfung zum Erhalt der Lizenz. Die Prüfung selbst besteht aus 40 Fragen, die wie bereits im Trainingsmodul durchlaufen, im Multiple-Choice-Verfahren innerhalb von 45 Minuten zu beantworten sind.
Natürlich ( :-) ) hat das gesamte netinsiders Team die Prüfung ganz souverän im ersten Anlauf gemeistert.
Gratulation an alle!
Und somit steht auch uns die Tür offen, sich mit unserer Drohne die bunte, schöne Welt von oben anzusehen und Aufnahmen einzufangen.
Wir als netinsiders arbeiten daran, viele Ressourcen der Technik effektiv zu nutzen, um gemeinsam mit unseren Kunden erfolgreich in die Zukunft zu gehen.
Rund um uns
Autor:
Constanze Horn
Chief Executive Balance Manager (CEBM)
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
Recherche und Controlling sind Constanzes Steckenpferde. Sie hat vor einiger Zeit die Hauptstadt verlassen, um uns mehr unterstützen zu können. Durch ihre Vielseitigkeit bringt sie ein großes Maß an Expertise im Bereich Kundenbetreuung mit. Außerdem ist sie wie Fred und Mirko Datenschutzbeauftragte DSB-TÜV.
Erstellt:18.02.2021
Letzte Aktualisierung:23.02.2021