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Dienstleistungs-Informationspflicht-Verordnung
Am 17.05.210 trat eine neue Dienstleistungs-Informationspflicht-Verordnung in Kraft. Sofern Sie Ihre Daten noch nicht vervollständigt haben, bitten wir zeitnah um Ergänzung der fehlenden Punkte, um diese auf Ihrer Webseite zu aktualisieren.
In vielen Fällen muss ergänzt bzw. korrigiert werden:
- Handelsregister Eintrag/Vereinsregister-Nr.
- AGB's
- Gerichtsstand - zuständiges Amtsgericht (für eingetragene Partnerschaften, GmbH,..)
- Name und Anschrift des Versicherers für die Berufshaftpflichtversicherung und der Geltungsbereich der Versicherung
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher.
In vielen Fällen muss ergänzt bzw. korrigiert werden:
- Handelsregister Eintrag/Vereinsregister-Nr.
- AGB's
- Gerichtsstand - zuständiges Amtsgericht (für eingetragene Partnerschaften, GmbH,..)
- Name und Anschrift des Versicherers für die Berufshaftpflichtversicherung und der Geltungsbereich der Versicherung
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung dient dem Schutz der Verbraucher.
Rund um uns
Autor:
Frederik Horn
Chief Executive Officer (CEO)
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
Fred ist Visionär und Gründer von netinsiders. Seine Leidenschaft: Jedes Unternehmen oder Projekt unserer Kunden durch einfache und effiziente digitale Software und Tools auf Online Erfolg zu polen.
Erstellt:17.05.2010
Letzte Aktualisierung:04.12.2011