Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat erstmals offen automatisierte Datenschutzprüfungen von Webseiten durchgeführt und dabei bei vielen Webseiten erhebliche Mängel hinsichtlich der rechtskonformen Einholung von Einwilligungen in das Setzen von Cookies festgestellt.
Wir verstehen, dass die Anforderungen an Datenschutz und Cookie-Richtlinien oft als lästig empfunden werden können. Es ist eine zusätzliche Aufgabe, die auf den ersten Blick wenig mit dem eigentlichen Geschäft zu tun hat. Doch so nervig die Auseinandersetzung mit diesen Vorschriften auch sein mag, noch unangenehmer wird es, wenn aufgrund von Nichtkonformität der eigenen Website teure Abmahnungen ins Haus flattern. Worum geht es diesmal?
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich eine Vielzahl von Websites auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinsichtlich der rechtskonformen Einholung einer Einwilligung in das Setzen von Cookies untersucht. Das ist zunächst nicht ungewöhnlich, aber wie diese Untersuchung durchgeführt wurde, das ist neu und für dich ein sehr guter Anlass, die Einstellungen des Cookie-Banners auf der eigenen Unternehmenswebsite nochmal genau zu überprüfen.
BayLDA - automatisierte Untersuchung von Cookie-Bannern
Das BayLDA hat nämlich erstmals ganz offen eine automatisierte Untersuchung von Webseiten hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei Cookie-Bannern durchgeführt.
Mit Hilfe der automatisierten Untersuchung der Websites wurde festgestellt, dass viele Webseiten die notwendigen Anforderungen an ein rechtskonformes Cookie-Banner immer noch nicht erfüllen. Bemängelt wurde besonders häufig, dass die Bereitstellung einer gleichwertigen Option zum Ablehnen von Cookies neben der Zustimmung zu den Cookies fehlt. Neben der Einwilligungsoption ("Zustimmen", "Allen zustimmen" o.ä.) nur „Weitere Informationen“ „Einstellungen“ oder ähnliches anzubieten, reicht aus Sicht der Datenschutzbehörden nicht aus. Diese immer noch häufig zu beobachtende Praxis beim Einholen der Zustimmung steht im klaren Widerspruch zu den Richtlinien für datenschutzrechtskonformes Verhalten, welches von den Datenschutzbehörden festgelegt wurde.
Du benötigst Hilfe?
Die erstmals eingesetzte automatische Überprüfung der Rechtskonformität durch die Bayerische Datenschutzbehörde solltest du als Weckruf verstehen, deine Cookie-Banner und Einwilligungsmechanismen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Testlauf des BayLDA lief erfolgreich im Sinne der Behörde und wird aus unserer Sicht weitere Landesbehörden dazu veranlassen, die automatische Überprüfung auch in ihrem Bundesland einzusetzen.
Den Datenaufsichtsbehörden der Länder wird es Dank des Einsatzes automatisierter Prüfungen somit erheblich leichter, fehlerhafte Cookie-Banner auf Webseiten aufzuspüren und die verantwortlichen Website-Betreiber ggf. kostenpflichtig abzumahnen.
Um rechtliche Risiken und mögliche Bußgelder zu vermeiden, überprüfe am besten jetzt gleich, ob das von dir eingesetzte Einwilligungsverfahren für das Setzen von Cookies rechtskonform ist.
Wenn du dabei Hilfe benötigst, steht dir unser Datenschutzteam gerne zur Verfügung.
Mirko ist Volljurist und unser Marketing "Mad" Man. Im Online Marketing hat er seine Berufung gefunden. Am liebsten wendet er die erprobten Erfolgskonzepte amerikanischer Online-Marketer auf den deutschen Markt an. So sind die von netinsiders betreuten Firmen/Kunden der Konkurrenz immer mindestens eine Nasenlänge voraus.
Erstellt: 16.02.2024
Letzte Aktualisierung: 01.08.2025
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